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Fallbeispiel
Bauanschlüsse

Regelwerke

  • BGB

  • Landesbauordnungen (LBO's)

  • VOB-Teil C; ATV Metallbauarbeiten

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • IVD-Merkblätter

  • Deutsches Dachdeckerhandwerk Regelwerk

 

Allgemein:

Vor Beginn der Herstellung und Montage von Bauelementen müssen die technischen Zeichnungen und Beschreibungen zwischen Hersteller und Besteller besprochen und Details geklärt sein. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.

Bauanschlüsse von Elementen die der Dichtheit der Gebäudehülle dienen, müssen luftdicht, winddicht und schlagregendicht ausgeführt sein. Dabei ist die Regel der drei Ebenen zu befolgen:

  • Innen dampfdicht

  • Mittlerer Bereich dämmend (gegen Wärme, Kälte u. Schall)

  • Außen wind- u. schlagregendicht
     

Die lastübertragenden Eigenschaften der Bauanschlüsse sind Bestandteil des Standsicherheitsnachweises, der nach der jeweiligen Landesbauordnung entweder vom Bauamt geprüft wird (Baugenehmigung) und auf der Baustelle zur Einsichtnahme durch die Bauaufsicht bereit liegen muss (Genehmigungsfreistellung durch das Bauamt oder Verfahrensfreiheit).

 

Bei Aufträgen, erteilt durch Privatpersonen, ist das BGB heranzuziehen. Es kann jedoch auch die VOB vereinbart sein.

Befestigungssysteme müssen für die jeweilige Anwendung eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Häufig muss der Dübel für gerissenen Beton zugelassen sein. Zum Anwendungsbereich heißt es in den Dübelzulassungen, dass im Außenbereich und in Feuchträumen nur Befestigungsmittel (Dübel, Scheiben und Schrauben) aus nichtrostenden Materialien verwendet werden dürfen. Für chlorhaltige Atmosphäre können besondere Anforderungen gestellt werden.

Bei der Verwendung von Dübeln sind die erforderlichen Rand- und Achsabstände zu beachten. Es kann vorkommen, dass aufgrund einer zu geringen Dicke der Betonplatte die Randabstände nach oben und nach unten nicht eingehalten werden können. Die aufnehmbare Dübelkraft muss dann abgemindert werden, das heißt, die Last, die er aufnehmen kann, wird geringer.

 

Die Abminderungsfaktoren sind der bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen. Bei Nichtbeachtung der Abminderung droht ein Betonkantenausbruch. Der Einsatz von mehreren Dübeln pro Anschlussplatte führt nicht zu einer besseren Tragfähigkeit, da dann sowohl Achs- als auch Randabstand zu gering werden und abgemindert werden müssen. Dieses Problem tritt insbesondere bei Balkongeländern in Verbindung mit der Montage von vorne auf. Die Grenze dieser Montageart liegt also primär in der Dicke der Betonplatte und sekundär im Pfostenabstand. Lässt sich die Befestigungsart auch durch Verringern des Pfostenabstands statisch nicht nachweisen, so muss eine andere Montageart, zum Beispiel von oben oder von unten, oder ein anderes Befestigungssystem gewählt werden.

Fallbeispiele aus der Praxis

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

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