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Fallbeispiel
Schweißtechnik

Normen:

DIN EN 1011-1/2/3; DIN EN 10025-1-6; DIN EN 10210-1; DIN EN 10219-1; DIN EN 10204; DIN EN ISO 5817; DIN EN ISO 15610; DIN EN ISO 15612; DIN EN ISO 15613; DIN EN ISO 15614; DIN EN 287-1; DIN EN ISO 9606-1 u. 2; DIN EN ISO 14731; DIN EN ISO 3834-1/2/3/4; DIN EN 1090-2; DIN EN 1090-3; DIN EN ISO 9692-1/2

 

Durch das Fügeverfahren „Schweißen“ werden zwei oder mehrere Werkstücke stoffschlüssig miteinander verbunden.

Im Metallbauer- und Stahlbauerhandwerk werden in der Hauptsache Teile aus Stahl, nichtrostenden Stahl (Cr/Ni-Stähle) und schweißbaren Aluminiumlegierungen unlösbar durch Schweißen verbunden.

Dabei werden in erster Linie folgende Verfahren eingesetzt:

  • MAG (Prozess 135), Metall-Aktivgas-Schweißen

  • MIG (Prozess 131), Metall-Inertgas-Schweißen

  • WIG (Prozess 141), Wolfram-Inertgas-Schweißen

  • E-Schweißen (Prozess 111), Lichtbogenhandschweißen

 

Besonders, beim Herstellen von Tragwerken aus Stahl und/oder Aluminium, in Verbindung mit Schweißprozessen, sind technische Regeln in folgenden Bereichen zu beachten:

  • Qualität von Schweißarbeiten, DIN EN ISO 3834-1/2/3/4

  • Schweißnahtbewertung, DIN EN ISO 5817; DIN EN ISO 10042

  • Schweißer-Prüfungen; DIN EN ISO 9606-1; DIN EN ISO 9606-2

  • Schweißaufsichtspersonal, DIN EN ISO 14731

  • Schweißanweisungen, DIN EN ISO 15610, DIN EN ISO 15612

  • Schweißverfahrensprüfungen, DIN EN ISO 15613, DIN EN ISO 15614

Schweißnähte werden durch Schweißfachpersonal einer virtuellen Prüfung unterzogen.

 

Dabei werden Schweißnaht-Beschaffenheiten und Schweißnaht-Geometrien mit schweißtechnischen Messwerkzeugen nach Vorgaben der DIN EN ISO 5817 (Stahl) und DIN EN ISO 10042 (Aluminium) auf Unregelmäßigkeiten untersucht.

In der Schweißtechnik sind für besonders beanspruchte Bauteile neben der visuellen Untersuchung folgende Prüfungen Standard:

  • Farbeindringverfahren

  • Magnetpulverprüfung

  • Ultraschallprüfung

  • Röntgenprüfung

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Was kostet ein Gutachten eines Sachverständigen?
    Gerichtsgutachten werden nach § 9 JVEG (Justiz Vergütungs- u. Entschädigungsgesetz) vergütet. Die Verrechnungssätze, Stundensätze, sind in Sachgebiete eingeteilt. Die verschiedenen Gewerke werden einem Sachgebiet zugeordnet. Metallbauarbeiten sind in der Hauptsache in dem Sachgebiet Nr. 4.2 angesiedelt. Die weist einen Stundensatz von 95,00 € aus. Dabei ist die gesetzl. MwSt bereits enthalten. Daneben werden Nebenkosten wie Schreibarbeiten, Reise- u. Übernachtungskosten erstattet. Bei Zivilgutachten für Privat, Gewerbe, Behörde, Versicherung usw. ist das Honorar frei verhandelbar. Ebenso die Nebenkosten. Der individuelle Stundensatz eines Sachverständigen liegt zwischen 125.00 € und 175.00 € zzgl. MwSt. Die erhebliche Bandbreite erklärt sich u.a. dadurch, dass Sachverständige die Tätigkeit hauptberuflich oder als Nebentätigkeit zu deren i.d.R. gewerblichen Beschäftigung ausführen. Ausschlaggebend für die Wahl des Sachverständigen sollte dessen Kompetenz auch auf dem gerade gegenständlichen Teilbereich seines Bestellungsgebietes sein. Ein hohes Maß Bereitschaft an der Teilnahme an Fortbildungen, um jederzeit schritt zu halten mit dem aktuellen Stand der Technik, ist für die Kompetenz eines Sachverständigen ein wichtiges Kriterium.
  • Wer zahlt das Gutachten eines Sachverständigen?
    Immer der Besteller! Bei Gerichtsgutachten wird zunächst durch das Gericht von der Klägerseite ein Kostenvorschuss für das einzuholende Gutachten eingefordert. Bei Schiedsgutachten gelten beide Seiten als Besteller. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Gutachterkosten auf Grundlage einer Entscheidung des BGH bei bestimmten Voraussetzungen vom Verursacher des Mangels zurück zu fordern. Kann ein Käufer die Ursache von Mängeln nur durch ein Privatgutachten klären und bestätigt das die Verantwortlichkeit des Verkäufers, muss der die Kosten dafür erstatten. Das Urteil hatte ein Käufer von Fertigparkett erstritten, dass sich wegen einer fehlerhaften Verlegeanleitung wölbte. (BGH, Az.: VIII ZR 275/13) Bei Baumängeln Bei Unfällen
  • Wann wird ein Sachverständiger benötigt?
    Bei der Klärung technischer Details, häufig mündlich und auf der Baustelle, von Baubeteiligten. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Besteller und Lieferant (Bauherr u. Handwerker) Ermittlungsverfahren durch Ermittlungsbehörden (Strafverfahren) und Finanzämter (Steuerfahndung) Bei der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens Während eines Gerichtsverfahrens, um technische Details zu klären. Bei Unfällen aller Art und Schadensersatzansprüche. z.B. Autounfall, Arbeitsunfall, Streitfall
  • Wann muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden?
    z.B. gesetzlich vorgeschrieben etc. Jede Person, Institution und Gemeinschaft kann einen Sachverständigen zur Klärung technischer Fragen hinzuziehen. Bei der Klärung von technischen Fragen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, wird das Gericht einen Sachverständigen bestellen.
  • Wer wählt den Sachverständigen aus?
    Bei Gerichtsverfahren können die Parteien SV vorschlagen. Die Entscheidung für einen Fachmann obliegt dem Gericht. In zivilen Verfahren kann der SV frei gewählt werden.
  • Wie und wo finde ich den richtigen Sachverständigen?
    Neben dem Internet gibt es private Datenbanken von unterschiedlichen Institutionen, die SVs gelistet haben. Es muss unterschieden werden zwischen Sachverständigen und ö.b.u.v. Sachverständige. (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) ö.b.u.v. Sachverständige haben ihre besondere Fachkunde nachgewiesen. Ebenso eine geordnete Lebensführung. Sie wurden von einem Bestellorgan für diese Aufgabe öffentlich bestellt und vereidigt. Z.B. durch HWK, IHK, Ingenieurkammer, Architektenkammer usw. Eine Auswahl geeigneter Sachverständiger kann bei Institutionen diesen eingeholt werden.
  • Warum schickt die Versicherung einen Sachverständigen?
    Um technische Details kompetent geklärt zu haben und Kosten angemessen und nachvollziehbar zu bewerten und letztendlich zu beziffern.
  • Welche Fragen stellt ein Sachverständiger?
    Gerichtsgutachten: Bei den Ortsbegehungen hält sich der SV in der Kommunikation in der Gruppe, in der Regel Kläger, Beklagte und deren Rechtsanwälte, sinnvoller Weise sehr zurück. Die Namen und die Funktion der Anwesenden wird festgestellt und festgehalten. Es werden ausschließlich Fragen gestellt, die für die Recherche unbedingt erforderlich sind. Privatgutachten: Hier gilt eigentlich das Gleiche. Die zu bearbeitenden Sachfragen werden in der Gruppe oder ausschließlich mit dem Auftraggeber formuliert. Formell ist das Verfahren jedoch unverfänglicher.
  • Wie lange dauert es bis ein Sachverständiger seine Arbeit aufnimmt?
    Gerichtsgutachten: Sofort nach Erhalt der Gerichtsakte prüft der SV, ob der Sachverhalt in sein Bestellungsgebiet fällt. Außerdem prüft er, ob der eingeholte Kostenvorschuss vermutlich die Kosten für die GA-Erstellung abdeckt. In der Regel hat der SV dann ein Zeitfenster von 3 Monaten, um die Expertise auszuarbeiten. Privatgutachten: Der zeitliche Ablauf ist mit dem Besteller frei verhandelbar.
  • Wie lange dauert es bis ein Gutachten fertig ist?
    Gerichtsgutachten: Sofort nach Erhalt der Gerichtsakte prüft der SV, ob der Sachverhalt in sein Bestellungsgebiet fällt. Außerdem prüft er, ob der eingeholte Kostenvorschuss vermutlich die Kosten für die GA-Erstellung abdeckt. In der Regel hat der SV dann ein Zeitfenster von 3 Monaten, um die Expertise auszuarbeiten. Privatgutachten: Der zeitliche Ablauf ist mit dem Besteller frei verhandelbar.
  • Kann man das Gutachten eines Sachverständigen anfechten?
    Jedes Gutachten kann infrage gestellt werden und durch ein weiteres Gutachten bestätigt oder widerlegt werden. In Gerichtsverfahren hängt es vom Vorsitz des Gerichts ab, ob eine zweite Expertise eingeholt wird. Fallbeispiele: Baurecht Typische Industrie Fälle (Schließanlagen, Tore, etc.) Arbeitssicherheit, Brandschutz Unfall, Versicherungsfall Schlüsseldienst
  • Was bedeutet Befangenheit?
    Der SV erstellt das GA nicht unabhängig, oder nicht frei von neutraler Betrachtung.
  • Wann ist ein Sachverständiger befangen?
    Wenn eine verwandtschaftliche, geschäftliche oder freundschaftliche Beziehung zu einem der Parteien besteht, wird in der Regel eine Befangenheit vermutet. Gelegentlich werden SVs während eines Prozesses von der Aufgabe entbunden, weil deren Aussagen besondere Sympathien oder Anti-Sympathien gegenüber einer Partei vermuten lassen.
  • Wie kann ich Sachverständiger werden?
    Es muss unterschieden werden zwischen „freien“ Sachverständigen und ö.b.u.v. Sachverständigen. Sachverständiger, weil kein geschützter Begriff, kann sich jeder ohne eine Auflage zu erfüllen, nennen, der meint, in einem bestimmten Themenbereich über einen gewissen Sachverstand zu verfügen. Ö.b.u.v. Sachverständige müssen das Vorhandensein der besonderen Fachkunde, die deutlich über dem eines Meisters und Ingenieurs liegt, vor einem Fachgremium nachweisen. Der erste Schritt ist die Bewerbung bei einer bestellenden Institution wie z.B. HWK oder IHK. Dort wird zunächst in einem Gespräch die persönliche Eignung geprüft. Anschließend wird eine Schulungsmaßnahme mit dem Inhalt der Theorie der Sachverständigenarbeit (Gestaltung eines Ortstermins, Verhalten bei der Anhörung vor Gericht, systematischer GA-Aufbau usw.) zur Auflage gemacht, die mit einer Prüfung abschließt. Nach Vorlage der erfolgreichen Teilnahme an dieser Schulung kann das Institut ein Fachgremium damit beauftragen, den Bewerber zur Fachkundeprüfung einzuladen. Wenn auch diese Hürde erfolgreich genommen wurde, wird das Institut bei nächster Gelegenheit in einem feierlichen Rahmen die Vereidigung und Bestellung durchführen.

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

• Gutachten

• Feststellungen

• Gewährleistung

• Beratung

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Sachverständiger und Gutachter Norbert Finke

Büro West: Horstbohlen 71, Hille

Tel. 05703 91236


Büro Ost:  Pappelallee 78/79, Berlin

Tel. 030 9203836060


Büro Süd: Karlsplatz 3, München

Tel. 089 25557456


Büro Nord: Ballindamm 3, Hamburg

Tel. 040 809081328

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