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Fallbeispiel
Brandschutz

Regelwerke

  • Landesbauordnungen (LBO's)

  • VOB-Teil C; ATV Metallbauarbeiten

 

Allgemein:

Baugesetze enthalten allgemeine Brandschutzvorgaben. Verordnungen, Richtlinien und Normen detaillieren diese Vorgaben. Zunehmend werden nationalen Normen durch europäische Normen ersetzt.


Einheitliche Brandschutzvorgaben für alle baulichen Maßnahmen gibt es nicht, da diese unter Berücksichtigung des Schutzzieles immer auf den Einzelfall bezogen festgelegt werden.


Grundsätzlich sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden,…«


Aufgabenstellung des vorbeugenden Brandschutzes (siehe Musterbauordnung (MBO) § 14) ist:

 

  • Brandentstehung und -ausbreitung vorbeugen

  • Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen

  • Wirksame Löscharbeiten ermöglichen


Europäische Vorschriften greifen zunehmend in die nationale Gesetzgebung ein.

Nationale allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden erteilt, wenn Bauprodukte von nationalen Normen abweichen. In Konsequenz dessen werden bei Abweichungen von harmonisierten europäischen Normen, oder bei fehlenden harmonisierten Normen, europäische Zulassungen ETA´s erteilt.


Mit der ETA kann der Hersteller eine CE-Kennzeichnung des Produktes vornehmen und erhält somit Zugang zum europäischen Markt. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwendbarkeit des Bauproduktes in einem Bauwerk weiterhin auf der Basis nationaler Regeln erfolgt – auch bei Produkten mit CE-Kennzeichnung!

Baurechtlich gesehen ist besonders das schnelle Öffnen von Türen in Rettungswegen relevant. In Bezug darauf ist ganz besonders auf die Auswahl des korrekten Notausgangsverschlusses zu achten. Es wird unterschieden zwischen Türdrückervarianten nach DIN EN 179 und Panikverschlüsse nach DIN EN 1125.


Türbeschläge nach DIN EN 179 werden für Rettungswege in Räumlichkeiten verwendet, in dem eingewiesenes und mit den Örtlichkeiten vertrautes Personal verkehrt.


In Räumlichkeiten, in denen zumindest temporär größere Menschenmengen aufeinandertreffen, wie z.B. in Versammlungsstätten und Schulen, wird ein Beschlag nach DIN EN 1125 verlangt. Das kann eine Panik-Druckstange oder ein Panik-Griffstange sein.
 

Türdrücker nach DIN EN 179

 

Panik-Griffstange nach DIN EN 1125

 

Türen in Rettungswegen öffnen immer in Fluchtrichtung. Die brandschutzrelevanten Eigenschaften der Türen müssen den bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) genügen und mit Ü-Kennzeichnung versehen sein, bzw. der Produktnorm DIN EN 16034 entsprechen und mit CE-Kennzeichnung deklariert sein.

Feststellanlagen müssen regelmäßig von geschultem Personal geprüft und gewartet werden.

Fallbeispiele aus der Praxis

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

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• Feststellungen

• Gewährleistung

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