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Fallbeispiel
Dokumentation, CE-Kennzeichnung

Für die meisten am Bau eingesetzten Bauprodukte gibt es für deren Herstellung und Montage klare technische Regeln, die bei der Fertigung und beim Einbau eingehalten werden müssen. Häufig handelt es sich dabei um EU- Produktnormen, die unter der EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 (EU-BauPVO) harmonisiert sind.

Bei alleiniger Gültigkeit von unter der BauPVO harmonisierten EU-Normen, verlieren nationale Regelwerke ihre Bestimmung, wie z.B.:

  • Nationale Normen (DIN-Normen)

  • Allgemein bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)

  • Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

  • Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

  • Allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG)

  • Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
     

In der Regel gibt es eine Koexistenzphase, in dessen Zeitraum sowohl nach nationalen wie auch europäischen Regelwerk gearbeitet werden kann.

Als Verordnung wirkt die EU-BauPVO direkt und ist zwingend einzuhalten.

Unter der BauPVO harmonisierte Normen stellen gemeinsam mit weiteren Normen und Richtlinien das in der Hauptsache relevante Regelwerk dar.

Produktnormen gibt es z.B. für folgende Bauprodukte:
 

  • Stahl- und Aluminiumtragwerke
    DIN EN 1090-1

  • Fenster und Türen DIN EN 14351-1

  • Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und / oder Rauchschutzeigenschaften DIN EN 16034

  • Tore DIN EN 13241
     

Die oben genannten Produktnormen fordern übereinstimmend, dass die Produkte nach einer funktionierenden Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) gefertigt werden.

 

D.h., sämtlich Arbeitsschritte, die für die Herstellung des Produkts erforderlich sind, werden nach getesteten Verfahren ausgeführt. Die Erfolge der Tätigkeiten, bzw. auch die Besonderheiten, werden dokumentiert.

Nach Fertigstellung wird für das Produkt vom Hersteller eine Leistungserklärung abgegeben. Auf dessen Basis wird dann eine CE-kennzeichnung vergeben.

Handelt es sich um ein automatisiertes Produkt, z.B. ein kraftbetätigtes Tor oder Fenster, wird zusätzlich zur Leistungserklärung nach Produktnorm eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) abgegeben.

Musterdokumentationen und CE-Kennzeichnungen

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Muster-CE-Kennzeichnung nach der Tore-Produktnorm DIN EN 13241.

Muster-Leistungserklärung nach der Tore-Produktnorm DIN EN 13241.

Muster-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie für ein kraftbetätigtes Tor.

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

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