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Fallbeispiel
Edelstahloberflächen

Bei der Verwendung der Begriffe „Edelstahl Rostfrei“ oder nur „Edelstahl“, ist in der Regel Stahl aus der Gruppe gemeint, die mindestens 10,5 % Chrom als Legierungsbestandteil enthalten.

Fachlich korrekt heißen diese Stähle in der Technik „nichtrostende Stähle“.

Bei der Verarbeitung von nichtrostenden Stählen sind spezielle Eigenschaften dieses Werkstoffs zu beachten. Ansonsten läuft man Gefahr, dass Elemente, die aus diesem Material gefertigt wurden, unerwartet doch zum Rosten neigen.

Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn Profile aus nichtrostendem Stahl durch eine Schweißung verbunden werden.

Um die hohe Korrosionsbeständigkeit dieser Werkstoffe zu erhalten, sind die Schweißnähte und die benachbarten Zonen gründlich nachzubehandeln.

Im Bauwesen fällt die Wahl auf einen nichtrostenden Stahl häufig aus technischen Beweggründen. Aber häufig sind neben dem Wunsch des Bestellers auf dauerhafte Rostfreiheit auch ästhetische Gründe ausschlaggebend.

Für eine Sichtprüfung nach Fertigstellung eines Elements existieren keine spezifischen Vorgaben für nichtrostenden Stahl.

Bestehen sehr genaue Vorstellungen von der gewünschten Oberfläche, empfiehlt es sich, mit dem Hersteller eine detaillierte Beschreibung zu vereinbaren. Zweckmäßig ist eine Vereinbarung nach Muster.

Fallbeispiele aus der Praxis

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

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