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Fallbeispiel
Maschinenbau
Normen/ Regelwerke
EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL)
DIN EN ISO 2768-1; Allgemeintoleranzen; Toleranzen für Längen u. Winkelmaße
DIN EN ISO 13920: Schweißen; Allgemeintoleranzen
Der Maschinenbau, und Maschinen im Allgemeinen, unterliegen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EU (MRL).
In ihr sind Vorgaben genannt, die Hersteller von Maschinen erfüllen müssen und wie die Aufträge abgewickelt werden sollen- es muss zum Beispiel eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) eingerichtet sein. Die Ausführung der Maschinen fundiert u.a. auf einer Risikobeurteilung. Es müssen Gefahren, die von einer Maschine ausgehen können, erkannt und Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Häufig bleibt ein Rest-Risiko bestehen. Das muss den Anwendern der Maschine aufgezeigt werden. Wurde bei der Herstellung einer Maschine das Regelwerk eingehalten, und dieses durch die Prüfung der WPK bestätigt, erstellt der Hersteller für das Produkt eine Konformitätserklärung. Auf dessen Basis erhält die Konstruktion dauerhaft lesbar eine CE-Kennzeichnung.
Anders als im Metallbau, werden im Maschinenbau direkt in den Fertigungsplänen und Produkt-Spezifikationen detailliert Beschaffenheiten und Maßbereiche mit exakten Toleranzbereichen genannt.
Im Maschinenbau wird häufig ein Sachverständiger hinzugezogen, wenn es darum geht, Unfallursachen festzustellen. Also Lücken in der Risikobeurteilung aufzudecken.
Jedoch ist auch in diesem Gewerk gelegentlich das Vorhandensein versprochene Eigenschaften zwischen Hersteller und Besteller strittig.
ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk
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