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Fallbeispiel
Verarbeitungsfehler

Normen/ Regelwerke

Gesetzliche Grundlagen:

§ 633 BGB – Sach- u. Rechtsmängel

§ 635 BGB – Nacherfüllung

§ 638 BGB - Minderung

VOB/C DIN 18360; VOB/C DIN 18335


Normen:

DIN 18202; Toleranzen im Hochbau

DIN EN ISO 13920; Allgemeintoleranzen für geschweißte und nicht geschweißte Konstruktionen im Stahlbau

DIN EN 1090-2, Anhang B; tragende Bauteile aus Stahl

DIN EN 1090-3, Anhang B; tragende Bauteile aus Aluminium

DIN 18065; Gebäudetreppen

DIN EN ISO 5817; Schweißverbindungen (Stahl)

DIN EN ISO 10042; Schweißverbindungen (Aluminium)

DIN 18111-1; Herstellung v. Stahl-Türzargen

DIN 18111-3; Einbau v. Stahl-Türzargen

DIN ISO 2768-1; Allgemeintoleranzen f. Form-u. Gussteile im Maschinenbau f. Notleiteranlagen nach DIN 14094-1

DIN EN ISO 1461, Feuerverzinkung

DIN 17611; Anodisch oxidierte Bauteile aus Aluminium

 

Richtlinien:

Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen, Bundesverband Flachglas (BF) VFF Merkblätter (Verband der Fenster- u. Fassadenhersteller)

  • St.01 u. 02

  • Al.02 u. 03

Im Bauwesen kommt es vor, dass die Erwartungen von Bauherren und/oder Besteller eines gelieferten oder auch montierten Objekts nicht vollständig erfüllt wurden.

Häufig kommt es dann zu Konfliktsituationen.

Für eine sachliche Analyse der erbrachten Leistung werden dann die „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ herangezogen.

Dabei handelt es sich um technische Regeln der Technik für den Entwurf und die Ausführung technischer Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen, sowie insbesondere in dem Kreise für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind.

Die anerkannten Regeln der Technik sind nicht ohne weiteres identisch mit den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB, Teil C, die auch Inhalt des Bauvertrages sind. Der Begriff der anerkannten Regeln der Technik geht über denen der allgemeinen technischen Vertragsbedingungen hinaus.

 

In Bauteilspezifikationen beschriebenen Maße, Formen und Beschaffenheiten sind bei der Herstellung und Montage nicht immer zu realisieren.

Fallbeispiele aus der Praxis

ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk

• Gutachten

• Feststellungen

• Gewährleistung

• Beratung

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