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Fallbeispiel
Fenster und Türen
Normen und Richtlinien
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DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen
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DIN 1356-1 Bauzeichnungen; Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung
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DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden; Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
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DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau; Teil 1: Mindestanforderungen
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DIN 18008 Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregeln
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DIN 18055 Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung
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DIN 18339 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Klempnerarbeiten
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DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Metallbauarbeiten
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DIN 18361 VOB Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV); Verglasungsarbeiten
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DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff; Imprägnierte Fugendichtungsbänder; Anforderungen und Prüfung
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DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme
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DIN 52460 Fugen und Glasabdichtungen, Begriffe
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EN 356 Glas im Bauwesen; Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
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EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung; Anforderungen und Klassifizierung
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EN 1991-1-4 Einwirkungen auf Tragwerke, Teil 1 - 4: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke; Windlasten + NA
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EN 12207 Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit; Klassifizierung
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EN 12208 Fenster und Türen; Schlagregendichtheit; Klassifizierung
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EN 12210 Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast; Klassifizierung
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EN 12519 Fenster und Türen; Terminologie :
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EN 14351-1 Fenster und Türen; Produktnorm, Leistungseigenschaften; Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
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EN ISO 10077-1 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen; Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten; Teil 1: Vereinfachtes Verfahren
DIN 18040 Barrierefreies Bauen; Planungsgrundlagen
DIN 18202 Bautoleranzen
EnEV Energieeinsparverordnung -
Richtlinie VDI 2719; Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen.
Allgemein
Gemäß harmonisierter europäischer Norm EN 14351-1 ist für Fenster und Türen eine CE-Kennzeichnung gemäß Bauproduktenverordnung erforderlich.
Anforderungen an Fenster:
Fenster können nach EN 14351-1 die folgenden Funktionen erfüllen:
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Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
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Widerstandsfähigkeit gegen Schnee und Dauerlast
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Brandverhalten
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Schlagregendichtheit
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gefährliche Substanzen
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Stoßfestigkeit
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Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen
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Schallschutz
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Wärmedurchgang
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Strahlungseigenschaften
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Luftdurchlässigkeit
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Dauerhaftigkeit
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Bedienungskräfte
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mechanische Festigkeit
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Lüftung
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Durchschusshemmung
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Sprengwirkungshemmung
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Dauerfunktion
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Differenzklimaverhalten
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Einbruchhemmung
In der Technik werden für Fenster- und Tür-Konstruktionen in Bezug auf Dichtigkeit und Dämmung drei Ebenen unterschieden, wobei jede dieser Ebenen eine besondere Funktion erfüllen muss.
Ebene 1
Die innere Ebene trennt das Raumklima vom Außenklima. Die Montagefugen werden dauerhaft elastisch und luftdicht ausgeführt.
Ebene 2
Der Funktionsbereich. In diesem Bereich findet die Isolierung gegen Wärme/Kälte und Schallemission statt.
Ebene 3
Die Wetterschutzebene wird als diffusionsoffen Dichtung ausgeführt. Sie verhindert, dass Feuchtigkeit, z.B. Schlagregen, in die Konstruktion eindringen kann. Gleichzeitig ermöglicht es diese Dichtung, dass Feuchtigkeit, die evtl. in der Konstruktion vorhanden ist, nach Außen abgeführt wird.
Die Fensterbank ist Teil des Fensters.
Dem Fensterbankanschluss eines Fensters muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil die Fensterbank am stärksten durch Schlagregen bewittert wird.
Die Fensterbankausbildung hat so zu erfolgen, dass ein Eindringen von Feuchtigkeit in diesem Bereich völlig ausgeschlossen ist. Die Anbindungen an die Leibung und an den Fensterrahmen müssen regendicht und bewegungsfähig ausgebildet sein.
ö.b.u.v. Sachverständiger für das Metallhandwerk
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